Kran­waagen-Wiki

In unse­rem Kran­waagen-Wiki möch­ten wir Ihnen die wich­tigs­ten Begrif­fe der Wäge­tech­nik kurz und prä­gnant erläutern.

Eichung

Das Eichen ist eine gesetz­lich gere­gel­te Qua­li­täts­prü­fung. Eine geeich­te Kran­waa­ge wird vom Gesetz­ge­ber vor­ge­schrie­ben, wenn die­se zur Preis­fin­dung ein­ge­setzt wird.

Bei­spiels­wei­se ist eine geeich­te Kran­waa­ge Pflicht, wenn mit ihr Stahl­coils ver­wo­gen wer­den, deren Ver­kaufs­preis vom Gewicht abhän­gig sind. Die Eichung von Kran­waagen umfasst zudem geson­der­te Kenn­zeich­nungs­vor­schrif­ten. So wird eine Kran­waa­ge nach dem die Prü­fung erfolg­reich vom Eich­amt abge­nom­men wur­de ver­sie­gelt, damit kei­ne nach­träg­li­chen Mani­pu­la­tio­nen am Mess­ge­rät mög­lich sind. Sämt­li­che Kran­waagen mit einer Trag­last von bis zu drei Ton­nen müs­sen alle zwei Jah­re nach­ge­eicht wer­den. Kran­waagen mit einer Trag­last grö­ßer als drei Ton­nen müs­sen nur alle drei Jah­re nach­ge­eicht werden.

Hän­ge­waa­ge

 Teil­wei­se wird eine Kran­waa­ge auch als Hän­ge­waa­ge bezeich­net und steht somit für das glei­che Pro­dukt.
Der Begriff „Hän­ge­waa­ge“ ist auf die Nut­zung die­ses Waa­gen­typs zurück­zu­füh­ren, da die­se auf­ge­hängt wird um zu wie­gen bzw. wer­den Güter hier­mit hän­gend verwogen.

Die Bezeich­nung Hän­ge­waa­ge ist aller­dings nur noch sel­ten gebräuch­lich und der gän­gi­ge­re Begriff „Kran­waa­ge“ hat sich durchgesetzt.

Indus­trie­waa­ge
Häu­fig hört man den Begriff Indus­trie­waa­ge in unter­schied­li­chem Zusam­men­hang, was manch­mal für Ver­wir­rung sorgt.

Sucht man bei­spiels­wei­se im Inter­net nach „Indus­trie­waa­ge“ erschei­nen unter­schied­li­che Anbie­ter, Pro­duk­te bzw. Abbildungen.

Die Pro­ble­ma­tik hier­bei ist, dass die­ser mess­tech­ni­sche Begriff nicht ein­deu­tig defi­niert ist und somit für nahe­zu alle Waa­gen ver­wen­det wer­den kann, die in der Indus­trie ein­ge­setzt werden.

Da die ein­zel­nen Indus­trie­bran­chen sehr unter­schied­lich sind, ist die Viel­zahl der ver­füg­ba­ren Indus­trie­waa­gen ver­ständ­li­cher­wei­se sehr divers.

Eine Bil­der­su­che bei Goog­le spie­gelt dies sehr deut­lich wider: Direkt auf der ers­ten Sei­te fin­det man Abbil­dun­gen von einer Boden­waa­ge, Zähl­waa­ge, Platt­form­waa­ge, Bal­ken­waa­ge, Obst­waa­ge, Paket­waa­ge, Palet­ten­waa­ge, Medi­zin­waa­ge und selbst­ver­ständ­lich auch die Kranwaage.

Dies ver­deut­lich wie breit die­ser Begriff Anwen­dung fin­det. Zeigt aber auch gleich­zei­tig, wie wich­tig das Wägen in der Indus­trie im Lau­fe der Zeit gewor­den ist!

Es gibt nahe­zu kein Pro­dukt, wel­ches wäh­rend sei­nes Pro­dukt­ent­ste­hungs­zy­klu­ses nicht min­des­tens ein­mal ver­wo­gen wird. Sei es beim Ver­pa­cken, bei der Wert­ermitt­lung oder für die Aus­fer­ti­gung von Frachtpapieren.

Es emp­fiehlt sich jedoch folg­lich den Begriff Indus­trie­waa­ge zu ver­mei­den oder im ent­spre­chen­den Kon­text genau­er zu spe­zi­fi­zie­ren. Wie bei­spiels­wei­se: eine Kran­waa­ge zur indus­tri­el­len Anwen­dung oder Indus­trie­waa­ge (Kran­waa­ge).

Jus­tie­rung

Laut DIN 1319–1:1995 wird Jus­tie­ren defi­niert als das „Ein­stel­len oder Abglei­chen eines Mess­ge­rä­tes, um sys­te­ma­ti­sche Abwei­chun­gen so weit zu besei­ti­gen, wie es für die vor­ge­se­he­ne Anwen­dung erfor­der­lich ist. − Jus­tie­rung erfor­dert einen Ein­griff, der das Mess­ge­rät blei­bend ver­än­dert.”
Dies bedeu­tet im Klar­text, dass beim Jus­tie­ren der ange­zeig­te Mess­wert so ein­ge­stellt wird, dass die Abwei­chung zum tat­säch­li­chen Bezugs­wert mög­lichst klein ist.
Die Jus­tie­rung der Kran­waa­ge wird dann not­wen­dig, wenn bei einer Kali­brie­rung die Mess­ab­wei­chun­gen zwi­schen dem Anzei­ge­wert und dem Bezugs­wert unzu­läs­sig hoch sind. Dies bedeu­tet, beim Jus­tie­ren muss ein Ein­griff in das Mess­sys­tem erfolgen.

Kali­brie­rung

Kali­brie­ren defi­niert das Fest­stel­len und Doku­men­tie­ren der Abwei­chung der Kran­waa­gen­an­zei­ge von der tat­säch­li­chen Gewichts­grö­ße.
Beim Kali­brie­ren der Kran­waa­ge wird unter vor­ge­ge­be­nen Bedin­gun­gen der Zusam­men­hang zwi­schen Ein­gangs- und Aus­gangs­grö­ße ermit­telt und doku­men­tiert. Ein­gangs­grö­ße ist das tat­säch­li­che Gewicht und Aus­gangs­grö­ße ist das elek­tri­sche Aus­gangs­si­gnal, wel­ches am Dis­play wider­ge­ge­ben wird.

Die Dau­er bis zur nächs­ten Kali­brie­rung der Kran­waa­ge ist dabei nicht exakt defi­niert, kann aber von zahl­rei­chen Fak­to­ren abhän­gen, wie bspw. Tem­pe­ra­tur­schwan­kun­gen, Nut­zungs­häu­fig­keit und Einsatzgebiet.

In der Regel emp­feh­len wir unse­ren Kun­den, deren Waa­gen im indus­tri­el­len Umfeld genutzt wer­den, ein­mal jähr­lich zu rekalibrieren.

Kran­waa­ge
Eine Kran­waa­ge wird zur Erfas­sung gro­ßer Mas­sen ein­ge­setzt. Wie bereits der Name ver­mu­ten lässt wird die­se Art von Waa­ge am Haken eines Last­kra­nes ange­hängt. An dem Haken der Kran­waa­ge wird wie­der­um das zu ver­wie­gen­de Gut ange­hängt. Das Dis­play der Kran­waa­ge zeigt die ent­spre­chen­den Gewichts­wer­te des Guts an. Mit einer Kran­waa­ge von EHP Wäge­tech­nik darf das Gut nicht nur ver­wo­gen wer­den, son­dern die­ses auch trans­por­tiert wer­den. Dies ist mit ande­ren Kran­waagen nicht erlaubt (nach EN13155). 
Kom­pakt­la­ger für Wägezelle

Eine Wäge­zel­le wird meist nicht ein­zeln, son­dern in einem Kom­pakt­la­ger ver­baut als fer­ti­ge Bau­grup­pe aus­ge­lie­fert. Vor­de­fi­nier­te Anschraub­punk­te ermög­li­chen einen leich­ten Ein­bau. Das Kom­pakt­la­ger ist idea­ler­wei­se mit einem Stoß­dämp­fer (Gum­mi­auf­la­ger) aus­ge­stat­tet, der die Wäge­zel­len vor star­ken Stoß­be­las­tun­gen schützt. Wei­ter­ge­hend sorgt eine Abhe­be­si­che­rung dafür, dass die Ver­bin­dung zwi­schen den ein­zel­nen Kom­po­nen­ten und damit auch die Kraft­ein­lei­tung sicher­ge­stellt ist.  Ein Kom­pakt­la­ger weist meist eine mög­lichst gerin­ge Bau­hö­he auf, um in vie­le Anwen­dungs­fäl­le und auch bei gerin­gem Platz­be­darf genutzt wer­den zu können.

Wäge­zel­le
Wäge­zel­len sind eine Son­der­form der Kraftaufnehmer/Kraftsensoren zum Auf­bau von Wäge­vor­rich­tun­gen, d. h. zum Ver­wie­gen mit Waa­gen. Grund­sätz­lich exis­tie­ren Wäge­zel­len in sämt­li­chen Wäge­be­rei­chen meist im Gramm (g) Kilo­gramm (kg) oder Ton­nen (t) Bereich.

Wäge­zel­len sind in kali­brier­ter und geeich­ter Aus­füh­rung erhält­lich. Wäge­zel­len von EHP Wäge­tech­nik sind gekenn­zeich­net durch ihr her­me­tisch gekap­sel­tes Gehäu­se, was die­se für den indus­tri­el­len Ein­satz ide­al macht. Die­se wer­den neben dem Ein­satz in der Kran­waa­ge haupt­säch­lich zum Auf­bau von Wäge­vor­rich­tun­gen ein­ge­setzt und kom­men typi­scher­wei­se in Fahrzeug‑, Behäl­ter- und Platt­form­waa­gen zum Ein­satz oder fin­den in der Pro­zess­tech­nik Verwendung. 

Kon­tak­tie­ren Sie uns noch heute!

SERVICETELEFON

+49 7223 9366–0
Mon­tag- Don­ners­tag 08:00–16:00
Frei­tag 08:00–12:00

EHP Wäge­tech­nik GmbH
Die­sel­str. 8
77815 Bühl
GERMANY

© 2023 EHP Wäge­tech­nik GmbH