Son­der­lö­sung

Oft sind die Gege­ben­hei­ten in Gie­ße­rei­en, Indus­trie­hal­len, Lager­plät­zen sehr unter­schied­lich und eine Kran­waagen-Stan­dard­lö­sung erfüllt nicht alle gefor­der­ten Bedingungen.

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Fehlt es bei­spiels­wei­se an Hub­hö­he des Krans bei der Bela­dung, so muss die Kran­waa­ge einen mög­lichst gerin­gen Bau­raum haben. Ist das zu ver­wie­gen­de Gut sehr lang oder die Gewichts­ver­tei­lung ungleich­mä­ßig, muss der Haken und die Last­auf­nah­me der Hän­ge­waa­ge ent­spre­chend ange­passt wer­den. In unse­rer vier­zig­jäh­ri­gen Erfah­rung haben wir bereits zahl­rei­che Kun­den unter­stützt deren Wäge­pro­zess deut­lich zu ver­ein­fa­chen, indem wir ‑Son­der­lö­sun­gen von Indus­trie­waa­gen ent­wi­ckelt und gefer­tigt haben.

Hier­bei lie­gen die Vor­tei­le auf der Hand: wir bera­ten Sie bei Ihrer Wäge­pro­ble­ma­tik ger­ne direkt vor Ort, bespre­chen die genau­en Anfor­de­run­gen und fer­ti­gen die Lösung, wel­che exakt auf Ihre Ver­wie­ge­si­tua­ti­on passt. Alles schnell und unkom­pli­ziert aus unse­rem Haus von einem Ansprechpartner.

Alle EHP-Kran­waagen haben einen mecha­ni­schen Sicher­heits­fak­tor von 5:1 – dies bedeu­tet, dass unse­re Waa­gen das Fünf­fa­che Ihrer Maxi­mal­last tra­gen ohne dass zug­be­an­spruch­te Bau­grup­pen bre­chen. Im Ver­gleich zu nahe­zu allen Wett­be­werbs­pro­duk­ten sind unse­re Kran­waagen auf­grund des hohen Sicher­heits­stan­dards nicht nur zer­ti­fi­ziert zum Wie­gen, son­dern dür­fen auch zum Trans­por­tie­ren von Gütern ver­wen­det wer­den (Berech­nungs­grund­la­ge EN 13155 Absatz 5.1.1. „Sicher­heits­an­for­de­run­gen mecha­nisch last­tra­gen­de Teile”).

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